Förderung von Familienbildung am Wochenende

Um Familien mit Kindern einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen und die Familien in besonderen Partnerschafts- und Familienphasen zu unterstützen, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege mit Wirkung zum 1. Februar 2008 eine neue Rahmenvereinbarung geschlossen. Mit ihr setzt der Freistaat Bayern seine bereits mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Förderpraxis der Familienerholung in Familienferienstätten und der Familienbildung am Wochenende fort.  
 
Verfahrensweise:
Nach Eingang des Antrages und der entsprechenden Unterlagen wird der grundsätzliche Anspruch geprüft. Danach erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung besteht und ggf. wie hoch diese sein wird, zudem erhalten Sie einen Bestätigungsvordruck übersandt, der von der Familienferienstätte/-einrichtung am Ende ausgefüllt werden muss. Bitte senden Sie diese Bestätigung umgehend nach dem Aufenthalt an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zurück. Nach Eingang dieser Bestätigung werden die Angaben überprüft und ein entsprechender Bescheid erteilt.  
 
Das ZBFS bearbeitet nur den Antrag auf Zuwendungen. Auswahl, Reservierung und evtl. Buchung der Familienferienstätte erfolgt durch die Familien selbst.  
 
Wichtig:
Die Zuwendung wird nach der Erholungsmaßnahme ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich, auch nicht an die Familienferienstätte/-einrichtung oder eine andere Person.  
 
Außer den Zuwendungen je Verpflegungstag und Person werden keine zusätzlichen Leistungen wie z.B. Fahrtkosten etc. gewährt. Die Zuwendungen werden nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt wurden. Es wird deshalb eine Reiserücktritt- bzw. eine Reiseabbruchversicherung empfohlen.  
 
 
 
Wie hoch ist die Förderung?
Bei der Förderung von Eltern- und Familienbildung am Wochenende gelten folgende Sätze:  
 
Die Tagespauschale beträgt je Veranstaltungstag:  
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind 23,50 Euro  
Für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen 27,50 Euro  
 
Weitere Informationen, Anspruchsvoraussetzungen und Antragsformulare im Internet:
www.zbfs.bayern.de/esf/familienerholung.html  
 
Persönliche Auskunft beim:
Als Ansprechpartner für die Anträge zur Förderung stehen Ihnen von Mo - Do von 9.00 Uhr - 11.30 Uhr zur Verfügung:  
 
Zentrum Bayern Familie und Soziales  
Winzererstr. 9, 80797 München
 
 
Fr. Eickhoff und Fr. Chalimowski  
Tel. (0 89) 12 61 -23 13  
E-Mail: familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de  
 
 




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